Das BMF (Bundesministerium für Finanzen) hat am 29.11.2013 die endgültige Fassung des Merkblatts für das Jahr 2014 zur Steuerklassenwahl bei Ehegatten und Lebenspartner veröffentlicht, die beide Arbeitnehmer sind.
Bekanntlich besteht in diesen Konstellationen die Wahlmöglichkeit, ob beide Ehepartner/Lebenspartner Steuerklasse IV für sich in Anspruch nehmen oder
unterschiedliche Steuerklassen. Häufig ist es bei verschiedenen Gehaltstufen ratsam, wenn einer, nämlich der besser verdienende Ehegatte/Lebenspartner Steuerklasse II und der andere Steuerklasse V wählt. Auch im Falle der Insolvenz eines Ehegatten/Lebenspartners kann dies von erheblicher Relevanz sein, da hier seitens der Insolvenzgerichte und der Insolvenzverwalter im Sinne der Gläubigerinteressen eine Wahlmöglichkeit oftmals als beschränkt auf beiderseitig Steuerklasse IV angenommen wird. Hierzu verhält sich das Merkblatt.
BMF veröffentlicht Merkblatt zur Steuerklassenwahl für verheiratete Arbeitnehmer 2014
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