Insolvenzrecht (Fachanwaltschaft)
Unsere Tätigkeit im Bereich der bestehenden Fachanwaltschaft Insolvenzrecht umfasst sowohl das Unternehmensinsolvenzrecht als auch das Verbraucherinsolvenzrecht, jeweils ggfs. mit Restschuldbefreiung, dabei insbesondere, aber nicht ausschließlich, die nachfolgenden Bereiche. Dabei konnte die besondere praktische Erfahrung durch jahrelange Tätigkeit als Insolvenzverwalter im Rahmen von Firmeninsolvenzen als auch als Treuhänder bei Verbraucherinsolvenzen gesammelt werden. Dies kommt Ihnen nunmehr zu Gute.
Wir sind umgezogen und unsere wundervolle neue Heimat finden Sie
In der Papenstr. 22, 32657 Lemgo
Notarielle Fachprüfung erfolgreich abgeschlossen!
RA Marc Schneider hat die notarielle Fachprüfung erfolgreich abgeschlossen und nun warten wir auf die Stellenausschreibung und gratulieren. Mehr zu der Prüfung erfahren Sie hier.
Beratung und Vertretung sowohl von Gläubigern in laufenden Insolvenzverfahren als auch von Schuldnern im Vorfeld eine drohenden oder bereits eingetretenen Insolvenz, mit entsprechender Insolvenzantragsstellung |
Begleitung und Beratung bei Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen bei Unternehmensinsolvenzen (Verhandlung mit Gläubigern über Moratorien, Stundungen, Verzichte und Insolvenzplanvorbereitungen) |
Einholung und Bearbeitung entsprechender Gutachten zur Frage etwaiger Insolvenzgründe (Zahlungsunfähigkeit; Überschuldung; drohende Zahlungsunfähigkeit) durch Kooperation mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern nach den vorgesehenen IDW Gutachtenanforderungen |
Beratung und Vertretung von Unternehmensorganen (Geschäftsführer, Vorstände) im Rahmen einer drohenden und eingetretenen Insolvenz |
Beratung, Gestaltung und Vertretung bei Übernahme insolventer Unternehmen vom Insolvenzverwalter (Asset-Deal; Share-Deal) |
Gläubigervertretung zur Effektiven Durchsetzung bestehender Reche, insbesondere bei Aus- und Absonderungsansprüchen |
Forderungsanmeldungen unter besonderer Berücksichtigung etwaiger Sicherungsrechte und ggfs. Verfolgung der Feststellung als vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung (Deliktforderung) |
Begleitung bei und Gestaltung von Insolvenzplänen |
Abwehr und Durchsetzung von insolvenzrechtlichen Anfechtungsansprüchen |
Prüfung und Beratung bei etwaigen Haftungsansprüchen des Insolvenzverwalters aus §§ 60, 61 InsO |
Beratung und Vertretung bei den vielfältigen Modifikationen z. B. des Zivilrechts durch das Insolvenzrecht (z.B. Aufrechnungsregelungen, Kündigung von Miet- und Arbeitsverhältnissen usw.) |
Bei Verbraucherinsolvenzen Beratung und Wahl der richtigen Verfahrensart mit Folgeanträgen (Restschuldbefreiung, Verfahrenskostenstundung, Unterhalt aus der Insolvenzmasse pp) |
Korrespondenz mit Gläubigern zur Vorbereitung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans |
Erstellung und Gestaltung individueller Schuldenbereinigungspläne zum Zwecke der Vermeidung eines förmlichen Insolvenzverfahrens |
Auf Wunsch Begleitung während des gesamten Insolvenzverfahrens |
Aufklärung und Beratung über die Pflichten und Folgen bei einem gestellten Insolvenzantrag |